Die Ernennung zum Arcomagus
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Seit dem Tode Rohezals vom Amboß und Carolan Schlangenstabs
weilen nurmehr noch sieben gekürte Erzmagier auf Deren, doch es
scheint, daß Sterne und Kraft uns gebieten, einen weiteren Magus
mit dieser Ehre zu würdigen: Nachdem eine Sternkonstellation am
Firmament (trianguale Exposition von Horas, Simia und Madamal in
Schlange, Fuchs und Kelch) als Omen für eine neue arkane Aszendenz
in den Kreis der Hochmagier gedeutet wurde, trat zum Prüfungsfest
am 30. EFF im Pentagrammaton zu Punin das Gremium honoris
zusammen. Gemäß alter Tradition debattierte das aus Gildenräten,
namhaften Magici jeder Ausrichtung und geheimen Beisitzern
bestehende Kolloqium sieben Tage und Nächte über geeignete Kandidaten.
Jede Parteiung wollte sich berücksichtigt sehen und untergrub
adversative Positionen. Endlich verkündete der Sprecher des Gremiums,
M.M. Sirdon Kosmaar, die Namen der drei erwählten Aspiranten: Spect.
Pernizia Berlinghân, Hochmeisterin des Ordens der Schlange der
Erkenntnis und begnadete Schriftgelehrte (BdWP); M.M. Dschelef ibn Jassafer,
Großmeister der Elementarbeschwörung (GGGdG) und M.M. Aleya Ambareth,
Sphärologe und Magierphilosoph (GGGdG) mögen sich zum Erleuchtungsfest
in Punin einfinden, wo sie sich dem Ritus der Großen Astralemanation
(auch bekannt als Basilius-Prüfung) zu unterwerfen haben...
Auszug aus dem aventurischen Bote Nr.78
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Prinzipiell kann jeder Magier und jede Magierin zum Arcomagus oder zur
Arcomaga aufsteigen (in weniger gebildeten Kreisen wird häufig auch vom
Erzmagier gesprochen; häufig zu finden ist die Schreibweise Archomagus).
Mitglieder des Gremium honoris sind die drei Convocata Primae der drei Magier-Gilden
mit je einem beratendem Beisitzer, sowie 6 weitere führende Persönlichkeiten der
Magiergilden, jeweils zwei weiße, zwei graue und zwei schwarze Gildenzugehörige.
Diese sechs weiteren Magier sind traditionell Vertreter der führenden Akademien,
zumeist deren Spektabilitäten.
Fernerhin wird bei der Besetzung des Gremiums darauf geachtet, daß keine
magotheoretische Richtung über- oder unterproportional vertreten ist, und möglichst
alle Ländern Aventuriens mindestens einen Vertreter stellen.
Allein schon die Zusammenstellung des Gremiums ist also eine höchst politische und
diplomatisch äußerst verzwickte Angelegenheit.
Gegenstand der Prüfung durch das Gremium ist nun die Frage, ob der Kandidat in den
erlauchten "Kreis der Wenigen" aufsteigen soll oder nicht. Dazu wird zunächst
einmal geprüft, ob er die Mindestauflagen für die Ernennung erfüllt:
- Der Kandidat muß zumindest in den meisten Landstrichen Deres namentlich bekannt sein.
- Der Kandidat muß auf mindestens einem arcanen Gebiet überproportional bewandert sein.
- Der Kandidat sollte die Gesamtheit des arcanen Wissens durch eigene Forschung gefördert und
vorangebracht haben. Dies kann sowohl durch Magotheoretische Grundlagenforschung, als auch
durch Erfüllung eines Lehrauftrages geschehen sein
Mithin scheitern die meisten vorgeschlagenen bereits an diesen Mindestauflagen. Weitere
Bewerber scheitern an den nun folgenden Querelen, zumeist politischer Natur, zwischen
den einzelnen Gremien-Mitglieder, vor allem an den Disputen zwischen dem schwarzen
und dem weißen Flügel des Gremiums.
Haben sich die Mitglieder des Gremiums wider Erwarten auf einen Kandidaten geeinigt (was natürlich
leichter fallen würde, wenn zufällig drei Arcomagi zu benennen wären, weil dann jede Fraktion ihren
Wunschkandidaten stellen könnte), so wird der Kandidat häufig mit einer Queste beauftragt.
Im Falle eines Erfolges dieser Queste, wobei er die Hilfe anderer (magieunkundiger) Persönlichkeiten
beanspruchen darf, wird ihm der Titel eines Arcomagus verliehen.
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Das Gremium honoris der drei Gilden hatte entschieden: Bis zur Abendsonne
des 30. HES sollten die [...] Aspiranten auf den Titel des Archomagus im
Elfenbeinturm zu Punin erscheinen, sonst verfielen alle Ansprüche...
Die Tradition der Basilius-Prüfung will es, daß die Erwählten bis zum
nächsten Rad der Mada eine für Sterbliche nahezu impossible Queste erfüllen.
Da es nun aber der Lauf der Zeit wollte, daß bereits am nächsten Tag der
Vollmond strahlte, war die Aufgabe offenbar innerhalb des Pentagrammatons
zu erfüllen. Puniner berichten, daß in dieser Nacht die Erde rumpelte und
türkisblaue Nebel heimtückisch von der Akademie zum Yaquir zogen. Viele
schreckten aus Traumphänomenen auf.
Als zu Sonnenaufgang die Große Astralemanation abgeschlossen war, wurde das
Ergebnis verkündet: Meister Dschelef ibn Jassafer sei nun "nicht nur in
seiner Elementarprofession, sondern auch im Titel Erzmagus" und der Achte
im erlesenen Kreis der Wenigen neben Elcarna von Hohenstein,
Haldana von Ilmenstein, Oswyn Puschinske, Racalla von Horsen-Rabenmund,
Rakorium Muntagonus, Robak von Punin und Thomeg Atherion. Pro forma wird
diese für seine Elementarmeisterschaft und den Kampf gegen die Schwarzen
Horden zuteil gewordene Ehrung aber erst auf dem nächsten Allaventurischen
Konvent gültig. Pernizia Berlinghân hingegen hatte versagt und wurde nach
alter Sitte ob ihrer offenbaren Hybris ihrer Ämter entbunden und in den
Stand einer Adepta zurückversetzt.
Auszug aus dem aventurischen Bote Nr.79
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Ein spezieller Siegelring, dem einer Akademie ähnlich, bezeugt seine Zugehörigkeit zum "Kreis
der Wenigen" und verleiht ihm gesonderte Rechte, die kein Magus, aber auch keine weltliche oder
kirchliche Institution in Frage stellen würde.
Normalerweise wird dem Erzmagier alsdann von seinem Landesherren ein Lehen zur Verfügung gestellt,
denn die Ernennung seines Magiers erfüllt den Landesherren natürlich mit Stolz. In der Regel
ist der Erzmagier fürderhin auch, zumindest nominell, vom Steuer- und Kirchenzehnten befreit, auch wenn
natürlich erwartet wird, daß die Abgaben weiterhin gezahlt werden. Wie jeder Erzmagier genießt er vollkommene
und unkontrollierte Reisefreiheit in allen Ländern Deres, er hat das Recht auf eine sofortige Audienz bei
jeder Spektabilität und das Recht auf ungehinderten Zugang zu allen Quellen niedergeschriebenen Wissens. Er
hat das Recht, jeden rangniederen Magier der eigenen Ausrichtung zu richten oder zurecht zu weisen und das
Recht im Namen seines Landesherrn in seinem Lehen verbindliches Recht zu sprechen, oder gesprochenes Recht
zu mildern oder zu verschärfen. Er hat zudem das Recht ungehindert an jedem Inquisitionsprozeß teilzunehmen
und muß auf Verlangen angehört werden. Jede öffentliche Gewalt ist per jure zur Amtshilfe verpflichtet.
Die Verleihung des Titels ist unumkehrbar und erfolgt auf Lebenszeit. Einzig und allein
den Göttern und seinem Gewissen ist der Arco Magicae Rechenschaft schuldig.
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Auszug aus dem 'Lexikon der Magiohermetischen Terminologien', Academia Limbologica:
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Archomagus, Archomaga; (auch Arcom.)
Titel für Magier, der nur auf einem Konvent durch Beschluss der Gildenräte verliehen
wird und die erfahrensten Magae und Magi ehren soll. Anrede: Euer Magnifizenz.
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